Kategorieanforderungen
Flüssigkeiten der Kategorie 2 stellen keine
Gefährdung für die menschliche Gesundheit dar, sind aber in Bezug auf Geruch, Geschmack,
Temperatur oder Farbe abweichend vom Trinkwasser der Kategorie 1. Eine Flüssigkeit der
Kategorie 2 muss mindestens mit einem prüfbaren Rückflussverhinderer Typ EA abgesichert
werden. Flüssige Lebensmittel wie Tee, Kaffee, Saft etc. gehören ebenso zur
Flüssigkeitskategorie 2, wie auch salzhaltige Flüssigkeiten oder Trinkwasser nach
Aufbereitung oder Desinfektion etc.